Sektorale Heilpraktikerprüfung für Psychotherapie (HPP)
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.01.1993 kann eine Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapieerteilt werden. Dies hat den Vorteil, dass Sie selbständig auf dem Gebiet der Psychotherapie Diagnosen stellen, eine Therapie planen und durchführen dürfen, ohne eingehende Kenntnisse im Bereich der Anatomie, Physiologie und Pathologie nachweisen zu müssen, die Sie nicht benötigen, um Gefahren von Ihren Patienten abzuwenden.Als Heilpraktiker(in) für Psychotherapie sind Sie nicht mehr unbedingt abhängig von einer ärztlichen Verordnung und Ihre Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
Heilpraktiker, einschließlich Heilpraktiker/innen für Psychotherapie bieten ihre Leistungen auf dem freien Markt an, es besteht kein Anspruch auf Erstattungen der Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe oftmals auch Honorare von Heilpraktikern/Heilpraktikerinnen.
Die umfassende Heilpraktikererlaubnis
Selbstverständlich sind auch Personen, die die volle Heilpraktikererlaubnis haben, zur Ausübung psychotherapeutischer Verfahren berechtigt. Das wird dann auf dem Praxisschild zusätzlich als Spezialisierung angegeben. z. B. „Helga Mustermann, Heilpraktikerin, Familien- und Hypnosetherapie“. Aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten sollten bei der Angabe von Spezialisierungen auf dem Praxisschild Zertifikate und Ausbildungsnachweise für die angegebenen Therapieverfahren vorliegen. Das gilt für jedes Therapieverfahren, auch Homöopathie, Phytotherapie etc., sofern es auf dem Praxisschild zusätzlich angeführt werden soll. In jedem Fall jedoch ist es empfehlenswert, die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Psychotherapie durch eine mindestens 3-jährige Ausbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren zu ergänzen, insofern entsprechende Kenntnisse noch nicht vorhanden sind.
Es gelten die in der „Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz“ genannten
Voraussetzungen:
Die schriftliche Überprüfung umfasst derzeit 28 Multiple Choice-Fragen, die innerhalb von 60 Minuten beantwortet werden sollen. Die mündliche Überprüfung dauert etwa 30 Minuten.
Ziel der Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der antragstellenden Person ist es, festzustellen, ob von ihrer Tätigkeit bei der Ausübung der Heilkunde beschränkt auf den Bereich der Psychotherapie eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung im Allgemeinen oder/und die Patientinnen und Patienten im Besonderen ausgehen kann. Dementsprechend ist bei den nachfolgend aufgeführten Gegenständen der Überprüfung insbesondere darauf zu achten, dass die antragstellende Person die Grenzen ihrer persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten kennt, sich der Gefahren im Fall ihrer Überschreitung bewusst und bereit ist, ihr berufliches Handeln danach auszurichten:
Grundsätzlich sind in Hessen die Gesundheitsämter der Kreise, in denen die Bewerber/innen ihren Hauptwohnsitz haben, für die Zulassung zuständig.
Die Vorbereitung auf die sektorale HPP wird von mir wahlweise angeboten entweder als Einzelunterricht oder als Gruppenunterricht (ab 2 Teilnehmern). Der Unterricht kann je nach Wunsch und Bedarf als Präsenzunterricht oder/und Onlineunterricht erfolgen, wobei man sich nicht von Anfang an festlegen muss, d.h., es besteht die Möglichkeit, von Mal zu Mal selbst zu entscheiden, ob man vor Ort kommen oder von zuhause aus online am Unterricht teilnehmen möchte!
Der Einzelunterricht umfasst insges. 60 Ust*, wobei pro Monat 4 Ust stattfinden (incl. ausführliches Skript, Wiederholungs- und Übungsfragen)
Empfohlener Zeitrahmen: 12 - 16 Monate
Kosten: 15 Monatsraten zu je 180, - € (Gesamtgebühr: 2700.- €)
Ab 2 Teilnehmer/innen möglich. Der Gruppenunterricht umfasst insges. 96 Ust, pro Monat 8 Ust incl. ausführliches Skript, Wiederholungs-und Übungsfragen. Empfohlener Zeitrahmen: 12 Monate.
Kosten: 12 Monatsraten zu je 180,-€ (Gesamtgebühr: 2160, - €)
*Ust = Unterrichtsstunde (45 Minuten)
Der Kurs enthält neben der reinen Wissensvermittlung auch die Vorbereitung auf die mündliche und schriftliche Überprüfung (mit Prüfungstraining etc.).